← Zurück zur App

Bedienungsanleitung Forstwirtschaft

Flächen, Holz, Polter, Verkauf, Holzrechte, Pflanzgut, Arbeit, Finanzen — andere Ansicht wählen

🏁 Kapitel 1: Erste Schritte

Die Forstwirtschafts-Ansicht ist Ihr Arbeitsplatz für den Waldbetrieb: Flächen und Bestände, Holz vom Einschlag bis zum Verkauf, Pflege und Schutz, Pflanzgut, Arbeit und Lohn sowie Finanzen und Nachweise. Alles läuft im Browser, auch am Handy im Wald.

So kommen Sie hinein

  1. Mit Zugangslink: Für Ihren Betrieb wird ein persönlicher Zugangslink eingerichtet. Öffnen Sie ihn im Browser, dann landen Sie direkt in der Forstwirtschafts-Ansicht, ohne Anmeldung. Legen Sie den Link als Lesezeichen ab oder fügen Sie die Seite zum Startbildschirm Ihres Handys hinzu.
  2. Mit Anmeldung: Wenn Ihr Benutzerkonto die Rolle Forstwirt hat, wechseln Sie nach der Anmeldung oben über die Rollenauswahl (Reiter Forstwirt) in die Forstwirtschafts-Ansicht.
  3. Im Kopf der Seite sehen Sie den Namen Ihres Betriebs. Unten finden Sie die Navigation mit allen Bereichen.
Zugangslink nicht weitergeben
Wer den Link kennt, kommt in Ihre Betriebsdaten. Geben Sie ihn nur an Personen weiter, die mitarbeiten sollen. Geht der Link verloren oder in falsche Hände, lassen Sie ihn vom Verwalter erneuern.

Die Bereiche im Überblick

Die Navigation am unteren Rand zeigt die ersten vier Bereiche; die übrigen finden Sie am Handy hinter Mehr, am großen Bildschirm stehen alle nebeneinander.

BereichWofür
KarteIhre Flächen auf der Karte, Polter setzen, Flächen zeichnen, Messen, Route
ÜbersichtEinrichtungsschritte und die wichtigsten Zahlen auf einen Blick
FlächenFlächen und Bestände (Baumarten, Alter, Vorrat)
HolzPolter und Holzliste, Einschlag, Verkauf, Abfuhr, Holzrechtler, Preise, Käufer
Pflege & SchutzDurchforstung, Pflanzung, Pflanzgut, Waldschutz, Kalamität, Wege, Kontrollbuch, Biber
FinanzenJahresabschluss, Kosten, Förderungen, Büro (Belege und Kassenbuch), Steuer
Arbeit & LohnArbeitsnachweise, Arbeiter, Maschinen, Sicherheit, Lohnvorbereitung
NachweiseZertifizierung, Meldungen, Kalamität § 34b, Betriebsbericht, CO₂ und Klima
SatellitSatellitenbilder Ihrer Waldflächen

Ersteinrichtung in fünf Schritten

Auf der Übersicht steht So richten Sie Ihren Betrieb ein. Jeder Schritt hat einen Knopf, der Sie direkt an die richtige Stelle bringt, erledigte Schritte sind mit einem Haken markiert.

  1. Flächen anlegen: Waldflächen auf der Karte zeichnen.
  2. Bestände erfassen: Baumarten, Alter, Vorrat und Bonität je Fläche.
  3. Käufer und Preise: Wer kauft Ihr Holz, zu welchem Preis?
  4. Ersten Einschlag planen: Hiebsart, Fläche und Menge für dieses Jahr.
  5. Steuerverfahren wählen: Regelbesteuerung, Durchschnittssatz oder Kleinunternehmer. Die Wahl gilt für Abrechnungen, Quittungen und alle Finanzzahlen.

Auch wenn alle fünf Schritte erledigt sind, können Sie die Liste jederzeit über den Knopf Einrichtung auf der Übersicht wieder öffnen.

Hilfe jederzeit
Auf der Karte öffnet der runde Knopf mit dem Fragezeichen diese Anleitung. In den übrigen Bereichen steht neben der Überschrift ein kleines ?; im Satelliten-Bereich sitzt es oben rechts auf dem Bild. Die Hilfe öffnet den Abschnitt des Reiters, in dem Sie gerade arbeiten, zum Beispiel Sicherheit, Lohnabrechnung, Kassenbuch oder Kalamität.

🌲 Kapitel 2: Forstwirtschaft

Dieses Kapitel folgt der Navigation am unteren Rand. Fast alle Listen funktionieren gleich: Mit dem Knopf + … oben rechts legen Sie einen Eintrag an, in der Zeile ändern Sie ihn mit Bearbeiten oder entfernen ihn mit Löschen. Pflichtfelder sind mit einem Stern markiert, in manchen Listen hilft ein Suchfeld (Suchen…) beim Finden.

Karte

Die Karte zeigt Ihre Flächen als farbige Umrisse. Die Legende nennt die Farben: Aufforstung (grün), Forstschaden (rot) und Bestandsfläche (blau).

Flächenliste

Die Flächenliste steht am großen Bildschirm rechts; am Handy lässt sie sich ein- und ausklappen. Sie zählt Ihre Flächen, Hektar, Polter und Wege. Über Flächen suchen… finden Sie eine Fläche, ein Tipp darauf zoomt die Karte dorthin. Mit dem ✕ klappen Sie die Liste ein, mit dem ☰ wieder auf.

Eigene Fläche zeichnen

  1. Tippen Sie auf den runden +-Knopf (Aktionen) und wählen Sie unter Flächen zeichnen die Art: Bestandsfläche, Aufforstung oder Forstschaden.
  2. Setzen Sie die Eckpunkte: Am Handy schieben Sie die Karte auf die Ecke (das Fadenkreuz markiert die Mitte) und tippen + Punkt, am Rechner klicken Sie in die Karte. Mit ↩ nehmen Sie den letzten Punkt zurück, mit 🗑 löschen Sie einen angetippten Punkt, mit ✋ Verschieben bewegen Sie Punkte.
  3. Statt Punkte zu setzen können Sie ein Flurstück übernehmen (📋 Flurstück) oder nach Gemarkung, Zähler und Nenner suchen (🔍).
  4. Ab drei Punkten wird 💾 Speichern frei. Tragen Sie den Namen ein (Pflichtfeld) und speichern Sie. Die Fläche mit ihrer Größe in Hektar erscheint in der Liste.

Weitere Einträge im Menü Flächen zeichnen:

  • Waldschutz (Kartenmitte), Biotopbaum (Kartenmitte), Verbiss/Jagdschaden (Kartenmitte): öffnen das Erfassungsformular in Pflege & Schutz; als Standort gilt die Mitte der Karte. Schieben Sie die Karte vorher an die Stelle.
  • Flurstücke: Flurstücke ansehen und durchsuchen.
  • Pilzfunde: Pilzfunde auf der Karte erfassen und ansehen.

Polter, Standort und Werkzeuge

Im Menü Standort & Karte finden Sie:

  • Polter hier: Sie wählen die Position (Fadenkreuz, dann Hier oder Abbrechen) und füllen das Formular Neuer Polter aus: Nummer (oder Bereich, z. B. 1-100), Sortiment, Holzart, Menge in fm und Notizen.
  • Punkt teilen und Position teilen: einen Kartenpunkt oder Ihren Standort mit anderen teilen.
  • Markierungen: öffnet Ihre eigenen Kartenebenen (siehe Pflege & Schutz, Markierungen).
  • Ort suchen, Route (Wegeplanung) und Messen (Strecken und Flächen auf der Karte messen).

Windkarte

Der Knopf Wind am Kartenrand legt eine bewegte Windkarte über die Karte. Nochmaliges Drücken blendet sie wieder aus. Daneben finden Sie Mein Standort, Feedback geben und den Chat.

Biber- und Wildschaden kartieren

Im Menü Flächen zeichnen gibt es Biberschaden kartieren und Wildschaden kartieren. Steht dahinter ein Schloss (🔒), ist das Kartieren für Ihren Betrieb nicht freigeschaltet; beim Antippen erscheint der Grund. Die Freischaltung nimmt der Verwalter des Reviers vor. Ist es frei, zeichnen Sie die Schadensfläche wie eine andere Fläche. Geteilte Schäden anderer sehen Sie unter Pflege & Schutz → Biber → Geteilt.

Übersicht

Oben steht die Einrichtungsliste (siehe Erste Schritte), danach fünf Kacheln. Ein Tipp auf eine Kachel führt in den zugehörigen Bereich. Die Einrichtungsliste lässt sich über Einrichtung auch dann wieder aufklappen, wenn alle fünf Schritte erledigt sind:

  • Hektar mit Zahl der Flächen und Bestände → Flächen
  • Festmeter und Zahl der Polter → Polter & Holzliste
  • Verkaufswert ausgeführt (netto, ohne Umsatzsteuer) mit Zahl der ausgeführten Verkäufe → Verkauf. Stornierte und geplante Verkäufe sind nicht eingerechnet; die Kachel nennt ihre Zahl getrennt.
  • Ergebnis des laufenden Jahres → Finanzen
  • Offene Waldschutz-Ereignisse → Waldschutz

Flächen & Bestände

Die Liste zeigt je Fläche: Art, Größe in Hektar, Baumarten, Alter, Vorrat, Bonität und ob der Bestand erfasst ist oder noch fehlt. Oben stehen Summen (Flächen, Fläche gesamt, Bestand erfasst, Vorrat gesamt).

  1. Zeichnen Sie eine Fläche mit Bestandsfläche zeichnen, Aufforstung oder Forstschaden (die Knöpfe oben; Sie springen zur Karte).
  2. Erfassen Sie den Bestand mit + Bestand oder Bestand erfassen / ändern in der Zeile: Hauptbaumart, Nebenbaumarten, Alter in Jahren, Bestockungsgrad (z. B. 0,9), Bonität mit Bezug (z. B. „Fichte II. Ekl.“), Vorrat der gesamten Fläche in Vfm (nicht je Hektar), mittlerer BHD, mittlere Höhe, natürliche Verjüngung, Bemerkungen.
  3. Auf Karte zeigt die Fläche; Bestand löschen und Fläche löschen entfernen die jeweiligen Angaben.

Holz

Der Bereich hat sieben Reiter: Polter & Holzliste, Einschlag, Verkauf, Abfuhr, Holzrechtler, Preise und Käufer. Der übliche Weg: Einschlag planen → Polter anlegen und Stämme in der Holzliste messen → Käufer und Preise pflegen → verkaufen → Lieferschein erstellen.

Polter & Holzliste

Polter legen Sie mit + Polter oder auf der Karte mit Polter hier an. Felder: Polter-Nummer oder Bezeichnung (z. B. P-12), Datum, Sortiment (Pflicht), Baumart, Güteklasse A bis D, Stückzahl, Länge, Menge in fm, Preis in €/fm, Messung mit Rinde oder ohne Rinde samt Rindenabzug, Messverfahren, Käufer, Standort und Bemerkung. Beim Bearbeiten kommen Status (lagernd, reserviert, verkauft, abgeholt, storniert) und Abgeholt am dazu. Die Summenzeile nennt Poltermenge gesamt und davon lagernd. Wird ein Polter einem Holzrechtler per Abgabebeleg übergeben (Finanzen → Büro → Holzrechtler-Abgaben), steht er danach auf abgeholt und zählt nicht mehr als lagernd.

In der Zeile jedes Polters stehen drei Knöpfe:

  • Holzliste: erfasst die einzelnen Stämme (Stamm-Nr., Baumart, Länge, Mittendurchmesser, Güte, Rinde). Mit + Stamm wird der Festmeter berechnet und gespeichert, die Summe steht über der Tabelle. Weichen Holzliste und Poltermenge ab, gleicht Polter-Menge angleichen sie an. Holzliste PDF und Holzliste CSV liefern die Liste zum Ausdrucken oder Weiterverarbeiten.
  • Fotos: Belegfotos am Polter, ganz ohne KI-Auswertung. Mit Foto aufnehmen oder Aus Galerie wählen auswählen, dann bestätigen und anhängen. Die Bilder erscheinen als Vorschau, ein Tipp öffnet die Großansicht (dort können Sie das Foto auch löschen). Prüfen Sie nach dem Anhängen, dass das Bild wirklich erscheint; steht stattdessen „Bild nicht abrufbar“, laden Sie die Seite neu.
  • Zuweisen: Polter einem Holzrechtler oder Landwirt zuweisen. Ohne Häkchen bei Empfänger benachrichtigen (Push) wird nur zugewiesen, der Empfänger erhält keine Nachricht. Zuweisung entfernen nimmt sie zurück.
Verkaufte Polter ändern
Ist ein Polter verkauft oder abgeholt, lässt sich die Holzliste nur noch als Korrektur mit Begründung ändern. Jede Korrektur wird im Korrekturprotokoll festgehalten. Verkauf, Lieferschein und Rechnung ändern sich dadurch nicht von selbst; die Anzeige nennt die betroffenen Belege, die Sie bei Abweichung berichtigen müssen.

Einschlag

Hier planen Sie die Holzernte: Planjahr, Hiebsart (Durchforstung, Endnutzung, Räumung, Zufällige Nutzung, Pflegehieb), Holzart, Planmenge und Ist-Menge in Efm sowie Status (geplant, in_arbeit, abgeschlossen). Die gemessene Menge je Polter erfassen Sie nicht hier, sondern in der Holzliste. Die Ist-Menge hier ist die Ernte laut Abschluss. Jeder Einschlag hat eine Nummer (Spalte Nr.) und ist im Arbeitsnachweis, im Büro-Beleg und im Kostenbeleg als Einschlag Nr. … wählbar; nur so erkennt das Programm, dass eine Rechnung zu derselben Holzernte gehört wie die erfasste Arbeit. In der Zeile bündelt Akte: was fehlt? / Maßnahmenakte (ZIP) alle Nachweise zu diesem Einschlag.

Verkauf

Oben steht das Steuerverfahren Ihres Betriebs mit dem Hinweis, wo Sie es ändern. Ein Verkauf wird mit + Verkauf angelegt: Käufer (Pflicht; zuerst unter Käufer anlegen), Verkaufsdatum, Baumart, Sortiment, Güteklasse, Menge in fm und Preis in €/fm (beide Pflicht), Status, Lieferdatum, Zahlungsziel, Rechnungsnummer, die Herkunftsfläche (ihr ordnet das Programm den Erlös im Deckungsbeitrag zu), Steuersatz, die Polter in diesem Verkauf und bei Schadholz Kalamitätsholz zu …. Unter dem Formular sehen Sie Gesamtwert, Steuer und Brutto sofort.

  • Status: offen, geliefert, bezahlt, storniert. Als Einnahme zählt im Jahresabschluss nur bezahlt.
  • Steuersatz: Leer lassen, dann gilt die Vorgabe Ihres Betriebs für das gewählte Sortiment: bei Regelbesteuerung 19 %, bei Brennholz 7 %, bei Durchschnittssatzbesteuerung der Durchschnittssatz, bei Kleinunternehmern 0 %. Eine Zeile unter dem Formular nennt Satz und Herkunft – Vorgabe des Betriebs oder manuell abweichend –, und die Vorschau rechnet genau so wie das Speichern. Nur eintragen, wenn dieser Verkauf abweicht.
  • Kalamitätsholz zu …: Stammt das Holz aus einem Schadereignis (außerordentliche Nutzung), wählen Sie die Kalamität. Gehören alle gewählten Polter zu einer Kalamität, trägt das Programm sie selbst ein. Leer bedeutet ordentlicher Verkauf. Die Erlöse erscheinen dann getrennt in der Aufstellung (siehe Kalamität).
  • Summen oben: Die Kennzahlen zählen nur ausgeführte Verkäufe (alles außer storniert und geplant). Geplante und stornierte Verkäufe stehen getrennt dahinter und sind nicht eingerechnet.
  • In der Zeile: Holzliste PDF, Abrechnung PDF und Lieferschein (legt den Lieferschein zu diesem Verkauf an).

Abfuhr

Drei Unterreiter: Lieferscheine (zum Verkauf, mit Datum, Menge, Fahrer, Kennzeichen, Status erstellt/ausgeliefert/bestaetigt, PDF-Knopf), Transportaufträge (Abholort, Zielort, geplantes und tatsächliches Datum, Spediteur, Fahrer, Wiegeschein, Wiegemenge, Frachtkosten, Status geplant/unterwegs/abgeschlossen) und Frachtbriefe (Absender, Empfänger, Holzart, Menge, Gewicht, Lade- und Entladeort). Die Kosten abgeschlossener Transporte (Frachtkosten) werden automatisch in den Finanzen berücksichtigt; buchen Sie sie nicht nochmals als eigenständige Kosten. Haben Sie eine Rechnung zu diesem Transport, erfassen Sie sie unter Finanzen → Kosten oder im Büro und ordnen sie dem Transport zu (Gehört zu Maßnahme); dann zählt nur die Rechnung. Die Zeile eines Transportauftrags bietet die Maßnahmenakte.

Preise

Ihre eigenen Vertrags- oder Richtpreise, netto je Festmeter, nach Baumart, Sortiment und Güteklasse mit Gültig ab und Gültig bis. Sie dienen als Vorgabe für Verkäufe.

Käufer

Firma oder Name (Pflicht), Ansprechpartner, Kundennummer, Telefon, E-Mail, Adresse und Bemerkung, z. B. Sägewerk oder Energieholzhändler. Käufer brauchen Sie für Verkäufe und Transportaufträge.

Holzrechtler und Holzrechte

Der Reiter Holz → Holzrechtler führt die Personen mit Holzbezugsrecht, ihre Rechte und den Jahresablauf. Oben wählen Sie das Jahr; Jahresliste zum Aushängen (PDF) erzeugt eine Liste ohne Kontaktdaten und ohne Gebühren. Es wird nichts veröffentlicht oder versendet.

  1. Rechtsarten anlegen (Block Rechtsarten): Name, Faktor, ggf. fester Jahresanspruch, Einheit (Rm, Fm, Srm), Holzart und Gebühr je Einheit. Faktor 1 = volles Recht, 0,5 = halbes Recht (Bauernrecht).
  2. Menge je vollem Recht für das Jahr eintragen und Speichern. Der Anspruch ergibt sich aus Anzahl der Rechte mal Faktor der Rechtsart mal dieser Menge; ein abweichender Anspruch je Recht ist möglich.
  3. Holzrechtler anlegen (+ Holzrechtler): Name, Telefon, E-Mail, Notizen.
  4. In der Zeile Rechte öffnen und Rechte eintragen: Rechtsart, Anzahl, ggf. abweichender Jahresanspruch, Hof/Anwesen/Hausnummer, gültig ab/bis, Rechtsgrundlage. Ohne Recht ist kein Anspruch berechenbar. Mit Fertig schließen Sie.

Die Liste zeigt je Holzrechtler den Jahresanspruch, den Übertrag aus dem Vorjahr, den Anspruch gesamt (Jahresanspruch plus Übertrag), Zugeteilt + abgeholt (alle dem Holzrechtler zugewiesenen Polter des Jahres), Noch zuzuteilen (Anspruch gesamt minus Zugeteilt + abgeholt minus verfallene Mengen) und Rest nach Abholung (Anspruch gesamt minus tatsächlich Abgeholtes minus verfallene Mengen). Darunter steht die Summe aller Ansprüche, ebenfalls getrennt: Jahresanspruch plus Übertrag ergibt den verfügbaren Anspruch. Diese Summe ist die Summe der Einzelkonten und stimmt mit dem Konto jedes Holzrechtlers überein.

Konto eines Holzrechtlers

Konto zeigt für das gewählte Jahr getrennt: den Jahresanspruch, den Übertrag aus dem Vorjahr und den Anspruch gesamt (das ist der verfügbare Anspruch), dazu zugeteilt (Polter liegen noch), tatsächlich abgeholt und den Rest nach Abholung. Darunter steht die Umrechnung Festmeter in die Einheit des Rechts. Unter Gebühren stehen Soll, Ist (bezahlt) und offen. Quittung „Holzrechtler-Gebühr“ ausstellen stellt eine Quittung aus und bucht sie als Bareinnahme im Kassenbuch; sie wird dem Konto zugerechnet. Eine früher ohne Holzrechtler ausgestellte Quittung ordnen Sie im Kassenbuch in der Quittungsliste mit Holzrechtler zuordnen dem Konto zu; Betrag und Kassenbuch bleiben dabei unverändert.

Unter Zugeteilte Polter setzen Sie mit Frist setzen eine Abholfrist oder nehmen die Zuteilung mit Zurücknehmen zurück. Ist die Frist überschritten, steht der Polter als Frist überschritten (rot) da; es geschieht nichts automatisch. Dort bietet Verfällt die Einzelaktion Zuteilung verfällt an (siehe Zuteilung verfällt). Verfallene Zuteilungen stehen unter dem Konto mit Datum und Grund; die Kachel verfallen und die Zeile Davon verfallen beim Anspruch machen nachvollziehbar, warum der Rest kleiner ist.

Ablauf im Jahr

  • Regeln: Soll der Rest des Anspruchs am Jahresende verfallen oder ins Folgejahr übertragen werden, wie viele Tage die Standard-Abholfrist ab Zuteilung beträgt und wie viel Überschreitung bei der Zuteilung zulässig ist (Standard 0). Regeln speichern.
  • Zuteilung der Polter: Freie Polter werden nach Anspruch verteilt, wahlweise per Losverfahren (nachprüfbar über den Startwert, bitte notieren) oder in Reihenfolge nach Name. Als frei gelten nur Polter, die lagern und niemandem zugewiesen sind; bereits abgeholte oder verkaufte Polter werden nicht angeboten. Zuteilungsvorschlag berechnen zeigt je Holzrechtler den Anspruch, den Rest vorher, die Polter und die zugeteilte Menge sowie die neue Differenz. Prüfen Sie den Vorschlag, bevor Sie bestätigen:
    • Bekommt jemand mehr als sein offener Anspruch (negative Differenz), steht dort Überschreitung, und Zuteilung bestätigen ist gesperrt. Teilen Sie den Polter, wählen Sie nur passende Polter aus („nur die angehakten Polter verteilen“) oder ändern Sie den Startwert.
    • Passt nicht bedeutet: Für diese Person gibt es keinen Polter, der in den offenen Anspruch passt; sie geht sonst leer aus. Auch unpassende und nicht freie Polter werden mit Grund genannt.
    Der Vorschlag gilt für das oben gewählte Jahr: Auch eine im Herbst bestätigte Zuteilung für das Folgejahr zählt in diesem Jahr (Konto, Liste, Übertrag, Aushang, Gebühren-Soll) und lässt das laufende Jahr unberührt. Er hat keine Wirkung, bis Sie bestätigen; dabei wird niemand benachrichtigt. Mit Verwerfen verwerfen Sie ihn.
  • Einzelne Polter zuweisen: Polter ankreuzen und Ausgewählte zuweisen.
  • Nicht abgeholt: Zu einem Stichtag sehen Sie, welche zugeteilten Polter noch nicht abgeholt sind und welche nach Ablauf der Frist Frist überschritten sind. Dort können Sie die Frist verlängern (nicht in die Vergangenheit), den Polter zurücknehmen (er ist dann wieder frei, der Anspruch bleibt offen) oder die Zuteilung verfallen lassen (siehe unten). Ein nicht abgeholter Rest verfällt oder wird beim Jahresabschluss übertragen, je nach Regel.
  • Abgabebeleg: Welches Holz ein Holzrechtler erhalten hat, halten Sie unter Finanzen → Büro → Holzrechtler-Abgaben fest. Der Polter steht danach in Polterliste und Konto auf abgeholt.

Zuteilung verfällt

Holt jemand einen zugeteilten Polter nicht bis zum Ablauf der Abholfrist ab, können Sie diese Zuteilung ausdrücklich verfallen lassen: unter Nicht abgeholt oder im Konto in der Zeile des Polters auf Verfällt. Das geht erst nach überschrittener Frist (ohne Frist oder bei noch laufender Frist lehnt das Programm ab) und verlangt einen Grund.

  • Der Polter ist danach wieder frei und kann neu zugeteilt werden.
  • Die Menge ist für dieses Jahr verloren: Sie mindert den offenen Rest im Konto (Zeile Davon verfallen) und wird nicht ins Folgejahr übertragen – auch dann nicht, wenn Ihre Regel Rest wird ins Folgejahr übertragen lautet. Bei der Regel Rest verfällt ändert sich beim Jahresabschluss nichts; die Menge wird nie doppelt behandelt. Im Jahresabschluss zeigt die Spalte verfallen, was herausgerechnet ist. Ein schon gebuchter Übertrag wird mit derselben Regel neu gerechnet.
  • Nachvollziehbar bleibt es im Konto (Datum, Grund, wer), unter Nicht abgeholt in der Liste Verfallene Zuteilungen und auf der Jahresliste zum Aushängen (nur Polternummer und Datum, ohne Grund).
  • Ein Irrtum ist rücknehmbar: Verfall zurücknehmen (mit Grund) gibt den Polter an den Holzrechtler zurück, solange er noch frei ist. Die alte Abholfrist gilt dann weiter – bei Bedarf verlängern.

Es wird niemand benachrichtigt.

Lager nach Verkauf und Lieferung

Ein ausgeführter Verkauf (nicht storniert, nicht nur geplant) setzt die gewählten Polter auf verkauft, ein bestätigter Lieferschein auf abgeholt (mit Datum). Beide verlassen damit „lagernd“; die Lagerzahl in der Polter-Auswertung enthält kein verkauftes oder geliefertes Holz mehr. Storno des Verkaufs oder Rücknahme der Bestätigung stellt den Stand wieder her – aber nur, wenn ihn die Automatik gesetzt hatte; von Hand oder per Abgabebeleg gesetzte Stände bleiben unangetastet. Wird nur ein Teil der Polter-Menge verkauft, bleibt der Polter lagernd, die verkaufte Teilmenge wird aber in der Lagerzahl abgezogen (teilverkauft). Jede automatische Änderung steht im Protokoll (siehe Bestand abgleichen). Ein verkaufter oder abgeholter Polter ist für die Holzliste gesperrt; Mengen ändern Sie dann nur über „Menge korrigieren“.

Bestand abgleichen (Altbelege)

Abgabebelege, die vor der Korrektur ausgestellt wurden, haben den Polter nicht auf abgeholt gesetzt; er steht dann in der Polterliste noch auf lagernd, obwohl Konto und Aushang ihn als abgeholt führen. Dasselbe gilt für Verkäufe und Lieferscheine aus der Zeit davor. Unter Bestand abgleichen zeigt Prüfen diese Polter an, Bestand abgleichen setzt genau diese (nur bei gültigem, nicht storniertem Beleg) auf abgeholt mit dem Belegdatum und protokolliert jede Änderung. Die Aktion ist wiederholbar; ein zweiter Lauf findet nichts mehr.

Jahresabschluss der Rechte: Übertrag oder Verfall

Der Restanspruch ist der Anspruch gesamt minus tatsächlich Abgeholtes und minus ausdrücklich verfallener Zuteilungen. Wählen Sie die Regel (laut Einstellung, Rest verfällt oder Rest ins Folgejahr übertragen) und klicken Sie erst auf Vorschau: Sie sehen je Person Anspruch, abgeholt, zugeteilt-nicht-abgeholt, Rest und die Folge sowie, was im Folgejahr gelten wird. Erst dann buchen Sie bewusst mit Übertrag buchen beziehungsweise Verfall bestätigen. Im Folgejahr stehen Jahresanspruch und Übertrag in Liste, Konto und Jahresliste getrennt nebeneinander, die Summe ist der verfügbare Anspruch. Werden danach im Altjahr weitere Polter abgeholt, prüfen Sie den Übertrag erneut.

Die Jahresliste zum Aushängen (PDF) zeigt Name/Anwesen, Rechte, Jahresanspruch und Übertrag, die zugeteilten Polter und die Abholfrist – ohne Kontaktdaten und ohne Gebühren.

Holzrechtler-Ansicht auf dem Handy
Holzrechtler selbst können einen eigenen, einfachen Zugang erhalten: Dort sehen sie ihre Polter auf einer Satellitenkarte und können mit + ein neues Polter anlegen (Sortiment, Baumart, Volumen in Fm, Bemerkung), es Verschieben oder Löschen.

Pflege & Schutz

Reiter: Durchforstung, Pflanzung, Pflanzgut, Kulturpflege, Waldschutz, Kalamität, Verbiss, Biotopbäume, Wege, Kontrollbuch, Biber und Markierungen.

Durchforstung, Pflanzung, Kulturpflege

  • Durchforstung: Planjahr, Art (Läuterung, Jungdurchforstung, Altdurchforstung, Auslesedurchforstung, Sonstige), geplante und tatsächliche Entnahme in fm, bearbeitete Teilfläche, Unternehmer, pauschale Kosten, Z-Bäume, Bedränger, Status, Ausführungsdatum.
  • Pflanzung: Baumart (Pflicht), Pflanzjahr, Stückzahl, Pflanzverband (z. B. 2 x 2 m), Pflanzfläche, Herkunft des Pflanzguts, Kosten, Förderung, Status (geplant, bestellt, gepflanzt, angewachsen), Anwuchsrate. Kulturhistorie in der Zeile zeigt den Werdegang der Pflanzung: gepflanzt, Ausfall, nachgebessert und lebender Bestand.
  • Kulturpflege: Maßnahme (Ausmähen, Freischneiden, Zaunkontrolle, Nachbessern, Wildschutz, Sonstige), Datum, Fläche, Kosten, Ausführender, nächster Termin.

In der Zeile jeder Durchforstung, Pflanzung und Kulturpflege (ebenso bei Einschlag und Transportauftrag) bündelt die Maßnahmenakte alles zu dieser einen Maßnahme: Akte: was fehlt? zeigt vorab, was noch nicht vorliegt, Maßnahmenakte (ZIP) lädt Deckblatt, Arbeitsnachweise, Pflanzgut-Herkunft, Belege mit Originalen, Zahlungen, die abgelegten Fotos und Originale und den Förderbezug samt Manifest mit Prüfsummen. Es wird nichts gemeldet oder versendet.

Fotos & Originale zur Maßnahme: In derselben Zeile legt Fotos & Originale Fotos (Kamera oder Galerie), Originalbelege und unterschriebene Abnahmen als PDF oder Bild ab (je Datei bis 20 MB). Wählen Sie die Art der Datei (Foto, Originalbeleg, Unterschrift / Abnahme, Sonstiges) und eine Beschreibung. Dieselbe Datei lässt sich je Maßnahme nur einmal ablegen; Entfernen blendet sie mit Pflichtgrund aus, die Prüfsumme bleibt vermerkt. Die Akte enthält die Dateien im Ordner anlagen; fehlen Fotos oder Originale, nennt Akte: was fehlt? das ausdrücklich. Ablegen können nur Zugänge des eigenen Betriebs.

Waldschutz, Verbiss, Biotopbäume

  • Waldschutz: Ereignis (Borkenkäfer, Sturmschaden, Trockenschaden, Schneebruch, Pilzbefall, Waldbrand, Sonstiges), Schweregrad, betroffene Fläche, Status (gemeldet, in_bearbeitung, erledigt), Standort und Maßnahmen. Der Standort lässt sich mit Kartenmitte oder Mein Standort füllen. Bei Schadholz legen Sie am Fall mit Kalamität anlegen den durchgehenden Vorgang an (siehe Kalamität).
  • Verbiss: Verbiss & Jagdschaden mit Schadensart (Verbiss, Fegeschaden, Schälschaden, Sonstiges), Verursacher, Schweregrad, Baumart und geschätzter Zahl betroffener Pflanzen. Ihre Beobachtung wird hier geführt; eine Schadensbearbeitung mit dem Jäger ist damit noch nicht angestoßen.
  • Biotopbäume: Art (Höhlenbaum, Horstbaum, Totholz, Methusalem, Habitatbaum, Sonstiger Biotopbaum), Baumart, BHD, Höhe, Schutzstatus, Merkmal.

Fotos an Kalamität, Wegschaden und Instandhaltung

Wie beim Kontrollbuch legen Sie auch an einer Kalamität (im geöffneten Vorgang), an einem Wegschaden (Wege → Schäden → Fotos) und an einer Instandhaltung (Wege → Instandhaltung → Fotos & Belege) Fotos, Originalbelege und Abnahmen ab; Bedienung und Grenzen wie unter Kontrollbuch.

Kalamität (Schadholz)

Eine Kalamität führen Sie als einen durchgehenden Vorgang vom Schadereignis bis zur Aufstellung nach § 34b EStG. Es wird nichts an Behörden oder das Finanzamt gesendet.

  1. Anlegen: Im Reiter Waldschutz am Fall auf Kalamität anlegen tippen und die geschätzte Menge Schadholz eintragen. Ursache, Datum und Fläche übernimmt das Programm aus dem Fall; je Fall gibt es genau eine Kalamität (danach steht dort Kalamität Nr. … öffnen). Alternativ legen Sie im Reiter Kalamität mit + Kalamität einen Vorgang von Hand an. Gibt es schon einen Meldungsentwurf dazu, wählen Sie ihn im selben Fenster unter Meldungsentwurf verknüpfen.
  2. Meldungsentwurf: Im geöffneten Vorgang zeigt Meldungsentwurf die verknüpfte Meldung (Nummer, Status, Datum). Sie können einen vorhandenen Entwurf verknüpfen, mit Neuen Meldungsentwurf zu dieser Kalamität anlegen einen vorbefüllten Entwurf erzeugen oder die Verknüpfung lösen. Umgekehrt legt Kalamität anlegen in der Zeile eines Meldungsentwurfs (Nachweise → Meldungen, Art Kalamität) den Vorgang aus der Meldung an; dort steht danach Kalamität Nr. … öffnen. Eine Meldung gehört zu höchstens einer Kalamität. Die Meldung bleibt immer ein Entwurf; es wird nichts an Behörden gesendet. Löschen Sie den Entwurf, fällt nur die Verknüpfung weg.
  3. Verknüpfen: Im Reiter Kalamität öffnen Sie mit Verknüpfungen & Verkäufe den Vorgang und verknüpfen die Einschläge und Polter, die zu diesem Schaden gehören. Die Ist-Menge wird dann automatisch gerechnet – aus den verknüpften Poltern (Holzliste), sonst aus den Einschlägen. Eine von Hand eingetragene Ist-Menge zählt nur, solange nichts verknüpft ist; weicht sie ab, weist das Programm darauf hin. Die Abweichung zur Schätzung wird angezeigt.
  4. Verkaufen: Im Verkauf wählen Sie Kalamitätsholz zu …. Nur ausgeführte Verkäufe zählen in die Erlöse; stornierte und geplante sind ausgeschlossen.
  5. Aufstellung: Unter der Liste (und unter Nachweise → Kalamität § 34b) steht die Aufstellung des Jahres: ordentliche und außerordentliche Nutzung mit Mengen, Zahl der Verkäufe, verkaufter Menge, Erlös netto, Steuer und brutto, der Anteil der Kalamität an der Gesamtnutzung, die Kosten der Kalamität und je Ereignis Schätzung, Ist und Erlös. Aufstellung als CSV lädt dieselben Zahlen herunter.
Zusammenstellung, keine Anerkennung
Die Aufstellung fasst Ihre erfassten Zahlen zusammen. Sie ist keine steuerliche Anerkennung und keine Meldung. Die Meldung an Forstbehörde oder Finanzamt bleibt ein Entwurf unter Nachweise → Meldungen („Wird nicht gesendet“); die Kosten gehören nur dann zur Kalamität, wenn Arbeitsnachweise und Belege demselben Einschlag zugeordnet sind.

Markierungen

Ihre eigenen Kartenebenen. + Neue Ebene mit Name, Typ (Overlay, Heatmap, Marker, Polygon, Linie), Farbe und Deckkraft; Reihenfolge ändern, ein- und ausblenden oder löschen. Die Ebenen gehören zu Ihrem Betrieb; fremde Ebenen lassen sich weder ändern noch sortieren oder löschen.

Wege

  1. Mit + Weg anlegen: Bezeichnung (Pflicht), Art (Forstweg, Rückegasse, Maschinenweg, Wanderweg, Sonstiges), Belag, Breite, Zustand von 1 (sehr gut) bis 5 (unbefahrbar).
  2. Verlauf zeichnen bringt Sie zur Karte; die Länge wird beim Zeichnen automatisch berechnet. Verlauf ändern und Auf Karte zeigen gibt es danach ebenfalls.
  3. Schäden, Instandhaltung & Kontrollen öffnet je Weg drei Reiter: Schäden (Art, Schwere, Priorität, geschätzte Kosten, Standort; Behoben schließt sie), Instandhaltung (Maßnahme, Datum, Kosten, Ausführer) und Kontrollen.

Letzte und nächste Kontrolle in der Wegliste kommen aus dem Kontrollbuch: Die Wiedervorlage einer erledigten Kontrolle ist der nächste Termin des Wegs. Sie tragen diese Daten nicht am Weg von Hand ein.

Kosten und Beleg der Instandhaltung: Eine Instandhaltung mit Kosten zählt im Jahr der Ausführung automatisch in den Finanzen (als Maßnahme Wegeinstandhaltung Nr. …). Haben Sie dazu eine Rechnung, erfassen Sie sie im Büro und wählen in der Position die Maßnahme Wegeinstandhaltung (oder im Kostenbeleg Gehört zu Maßnahme); dann zählt nur die Rechnung, nicht zusätzlich die Kosten der Instandhaltung. Der Beleg erscheint in der Instandhaltungsliste in der Spalte Beleg (sonst steht dort kein Beleg) und im Kontrollbuch-Auszug. Der Knopf Rechnung im Büro erfassen führt Sie dorthin.

Kontrollbuch

Das Kontrollbuch führt Kontrollen als Kette je Objekt (z. B. Weg Hauptzufahrt, Parkplatz): Termin, Kontrolle mit Befund, Maßnahme mit Frist, Erledigung mit Nachweis, nächste Kontrolle. Nichts wird endgültig gelöscht.

  1. + Kontrolle planen: Art (Verkehrssicherung, Waldbrand, Wegekontrolle, Sonstiges), Objekt, Termin.
  2. Kontrolle eintragen: Datum, Kontrolleur, Ergebnis (ohne Befund, Mangel, Gefahr) und Befund.
  3. Bei Mangel oder Gefahr: Maßnahme, Frist und Verantwortlichen festlegen (Maßnahme festlegen).
  4. Erledigt melden: mit Beschreibung der Erledigung als Nachweis, optional Termin der nächsten Kontrolle (Wiedervorlage).

Fotos & Belege: An jeder Kontrolle legt Fotos & Belege Befundfotos, die Reparaturrechnung als Original und die unterschriebene Abnahme ab (Foto aufnehmen oder Datei wählen, JPEG/PNG/WebP/HEIC/PDF bis 20 MB, mit Art und Beschreibung). Die Zahl in Klammern zeigt, wie viele Dateien vorliegen; Entfernen verlangt einen Grund und blendet nur aus. Der Auszug nennt je Kontrolle die Zahl der abgelegten Dateien.

Überfällige Einträge werden hervorgehoben; nur offene blendet Erledigtes aus. Für Ihre Unterlagen erzeugt Auszug als PDF beziehungsweise Auszug als CSV (oben im Kontrollbuch, auch am einzelnen Weg) eine zusammenhängende Übersicht über Kontrollen, Schäden und Instandhaltungen mit Kosten und Belegbezug, wahlweise für einen Zeitraum (von/bis). Das Kontrollbuch ist ein Nachweis des Betriebs, keine Rechtsberatung zur Verkehrssicherungspflicht.

Biber

Der Reiter hat fünf Unterreiter: Fälle, Geteilt, Fonds, Prävention und Wissen. Unter Fälle erfassen Sie Biberschäden an Ihrem Wald. Der angezeigte Hinweis: Schäden durch den Biber sind binnen sieben Tagen nach Kenntnis bei der unteren Naturschutzbehörde zu melden; mindestens ein Foto ist Pflicht. Geteilt zeigt Schäden, die andere mit Ihnen geteilt haben; Wissen enthält erklärende Texte.

Pflanzgut

Unter Pflege & Schutz → Pflanzgut dokumentieren Sie Bedarf, Bestellung, Lieferung und Verwendung von Pflanzen. Wichtig: Hier wird nichts bestellt oder versendet, Angebote, Bestellungen und Lieferungen werden nur festgehalten. Fünf Reiter:

  • Bedarf: Die Rechenhilfe Stückzahl rechnet aus Fläche in ha, Verband (z. B. 2 x 2) und Reserve in Prozent die Pflanzenzahl. + Bedarf legt einen Bedarf an; über Aus Pflanzung … und Bedarf übernehmen übernehmen Sie eine geplante Pflanzung – mit deren tatsächlich bepflanzter Fläche und Stückzahl, nicht mit der ganzen Abteilung.
  • Bestellungen: Angebote und Bestellungen mit Baumschule (aus der Liste Baumschulen oder als Text), Baumart, Herkunftsgebiet (FoVG), Herkunftsnummer, Kategorie, Sortiment, Stückzahl, Preis netto, Steuersatz und Liefertermin. Stornieren nimmt einen Eintrag zurück.
  • Lieferungen: Beim Wareneingang kommt das gute Pflanzgut in den Bestand. Stammzertifikat und Herkunftsnummer werden für den Herkunftsnachweis gebraucht. Per Datei hochladen hängen Sie Lieferschein oder Foto an.
  • Bestand: Bestand im Zwischenlager, jede Lieferung ist ein Los. In Pflanzung verwenden bucht eine Entnahme mit dem Zweck Erstpflanzung oder Nachbesserung. Bei Ersatzpflanzen für Ausfall wählen Sie Nachbesserung; sonst zählen sie als zusätzliche Erstpflanzung und die Kultur erscheint größer, als sie ist (z. B. 660 statt 600 gepflanzt). Bei automatisch wählt das Programm Nachbesserung, wenn die Pflanzung schon voll ist. Schwund im Lager melden bucht Ausfall ab, Journal zeigt alle Buchungen. Fehler werden nicht überschrieben, sondern mit Zurücknehmen per Gegenbuchung korrigiert; ein Bestand unter null ist nicht möglich.
  • Herkunftsnachweise: Je Pflanzung ein PDF mit Baumart, Herkunft, Stückzahl, Fläche, Lieferant, Lieferdatum, Beleg und der Kulturhistorie (gepflanzt, Ausfall, nachgebessert, Bestand), für den Verwendungsnachweis einer Förderung. Vergleichen Sie Kulturhistorie und PDF mit Ihren Zahlen. Alte Verwendungen prüfen und bereinigen… öffnet einen Dialog: Er zeigt, wie viele Stück als Erstpflanzung verbucht sind, den Überschuss gegenüber der geplanten Stückzahl und die Buchungen, die auf Nachbesserung umzustellen sind. Nach einer kurzen Begründung und Bereinigen wird die alte Buchung nicht überschrieben, sondern per Gegenbuchung zurückgenommen und mit dem richtigen Zweck neu verbucht; beides bleibt im Journal. Die Nachbesserung aus der Anwuchskontrolle rechnet mit Berechnen einen Vorschlag; bereits als Nachbesserung verpflanzte Stück werden abgezogen und genannt. Als Bedarf vormerken übernimmt ihn.

Finanzen

Drei Reiter: Abschluss & Kosten, Büro (Belege & Kasse) und Betrieb & Steuer. Die Zahlen sind eine betriebliche Übersicht, kein steuerlicher Gewinn.

Abschluss & Kosten

Jahresabschluss als PDF und CSV: Im Reiter Jahresabschluss laden Jahresabschluss … als PDF und als CSV Einnahmen, ausgezahlte Förderung, Ausgaben und Ergebnis des gewählten Jahres mit denselben Zahlen wie die Kennzahlen darüber (mit Einzelposten, Berechnungsbasis und Hinweis auf ungeklärte Doppelzählungen). Es ist eine Zusammenstellung für Ihre Unterlagen oder den Steuerberater, keine steuerliche Anerkennung.

Wählen Sie oben das Jahr. Vier Unterreiter:

  • Jahresabschluss: Bezahlte Verkäufe, Bareinnahmen der Kasse, Ausgaben, ausgezahlte Förderung und das Ergebnis. Ergebnis = bezahlte Verkäufe + Bareinnahmen + ausgezahlte Förderung − Kosten. Darunter nennt die Berechnungsbasis (netto oder brutto), wie gerechnet wurde; Kosten nach Kategorie und Kosten nach Fläche schlüsseln auf. Fehlt eine Datenquelle, erscheint ein Hinweis, dass die Zahlen unvollständig sein können.
  • Kosten: Kostenbelege mit Kategorie, Bezeichnung, Betrag, Datum, Buchungsjahr und Belegnummer. Kosten aus Pflanzung, Kulturpflege, Transport, Durchforstung und Wegeinstandhaltung werden aus den Angaben der Maßnahme übernommen. Haben Sie dazu eine Rechnung, erfassen Sie sie hier und wählen Gehört zu Maßnahme (auch Einschlag und Kalamität sind wählbar; Passende Maßnahmen vorschlagen hilft); dann zählt nur der Beleg, nicht zusätzlich die pauschalen Kosten. Beim Bearbeiten gibt es das Häkchen Eigenständige Leistung für Belege, die eine zusätzliche Leistung sind; mit dem Entfernen des Häkchens wird der Beleg wieder auf Doppelzählung geprüft.
  • Förderungen: Programm, Vorhaben, Status (beantragt, bewilligt, ausgezahlt, abgelehnt), Beträge und Daten sowie Bescheid-Nr. und Fristen (Maßnahmenbeginn, Abschluss, Verwendungsnachweis, Bindungsfrist); ein Filter nach Status und eine Liste der Fristen (nächste 30/90/180 Tage, nächstes Jahr) helfen beim Überblick. Die Fristen tragen Sie aus dem Bescheid ab; maßgeblich bleibt der Bescheid selbst.
  • Deckungsbeitrag: je Fläche Erlöse, Förderung, Kosten und Deckungsbeitrag; mit Filter auf eine Fläche. Erlöse ohne Flächenbezug und Bareinnahmen stehen in eigenen Zeilen.

Mögliche Doppelzählungen

Eine Leistung darf nur einmal Kosten verursachen. Das Programm übernimmt die Kosten einer Maßnahme automatisch; eine Rechnung derselben Leistung ersetzt nur die Unternehmerleistung dieser Maßnahme – eigener Lohn, Maschinen und Kraftstoff bleiben. Das setzt voraus, dass Rechnung und Arbeitsnachweis dieselbe konkrete Maßnahme (z. B. Einschlag Nr. 7) und dieselbe Leistungsart haben; eine bloß gleiche Flächenangabe reicht nicht. Wo das Programm eine Doppelzählung vermutet, zeigt der Block Mögliche Doppelzählungen (Jahresabschluss und Deckungsbeitrag) den Fall, den doppelt gezählten Betrag und einen Vorschlag. Beide Beträge zählen, bis Sie entscheiden:

  • verknüpfen beziehungsweise Nachweis/Beleg der Maßnahme zuordnen: Der Beleg gehört zur Maßnahme, dann zählt die Leistung nur einmal. Ist keine Seite einer Maßnahme zugeordnet (Vorschlag ohne feste Verknüpfung), ordnen Sie den Arbeitsnachweis der Maßnahme zu oder ordnen den Büro-Beleg direkt zu. Büro-Belege lassen sich auch dann zuordnen, wenn sie festgeschrieben oder schon im Büropaket (Steuerberater, Prüfer) sind: Die Zuordnung ist eine eigene, protokollierte Verknüpfung (Eintrag im Beleg-Verlauf mit Grund und wer); Betrag, Datum, Steuer und das Original bleiben unverändert. Danach zählt die Leistung einmal; ein neuer Beleg oder eine Gutschrift ist dafür nicht nötig.
  • ist eigenständig beziehungsweise zwei Leistungen: Es handelt sich um zwei verschiedene Leistungen; beide Beträge zählen weiter. Unter als „eigenständig“ vermerkt nehmen Sie den Vermerk mit Vermerk zurücknehmen wieder zurück.
  • Beleg(e) ohne Maßnahme: Handbelege, bei denen kein Vorschlag erkannt wurde, können Sie mit Maßnahme suchen selbst einer Maßnahme zuordnen.

Eine Zeile … zählen nicht, weil eine genauere Quelle vorliegt nennt, welche Kostenangaben ersetzt wurden.

Betrieb & Steuer

Diese Angaben gelten für den ganzen Betrieb: Holzabrechnung, Quittungen, Abgabebelege und alle Finanzzahlen. Wählen Sie das Steuerverfahren: Regelbesteuerung (mit Regelsteuersatz), Durchschnittssatzbesteuerung (§ 24 UStG, mit Durchschnittssatz) oder Kleinunternehmer (§ 19 UStG). Bei Verkäufen gilt die Vorgabe je Sortiment: bei Regelbesteuerung 19 %, bei Brennholz 7 %. Vorschau und gespeicherter Verkauf rechnen mit demselben Satz. Die Software rät keinen Steuersatz; bitte stimmen Sie sich mit Ihrem Steuerberater ab. Dazu die Rechnungsstammdaten: Name des Betriebs, Anschrift, Steuernummer, USt-IdNr. und IBAN. Fehlt etwas, bleiben Holzabrechnungen bis dahin „ENTWURF“. Bereits ausgestellte Verkäufe, Quittungen und Abgabebelege bleiben unverändert; neue folgen dem gewählten Verfahren.

Büro: Belege, Kassenbuch, Quittungen, Büropaket

Unter Finanzen → Büro (Belege & Kasse) liegen fünf Reiter: Belege, Kassenbuch, Holzrechtler-Abgaben, Büropaket und Steuer & Basis. Ist noch kein Steuerverfahren gewählt, weist ein Hinweis darauf hin.

Belege

  1. Laden Sie Eingangsrechnungen und Quittungen mit Datei hochladen (PDF/Foto) oder Foto aufnehmen hoch. Das Original bleibt unverändert aufbewahrt.
  2. Öffnen Sie den Beleg und ergänzen Sie Belegart, Lieferant, Rechnungsnummer, Belegdatum, Leistungszeitraum, Fälligkeit und USt-IdNr. des Lieferanten. Bei einer Gutschrift wählen Sie die zugehörige Rechnung.
  3. Erfassen Sie die Positionen mit + Position: Bezeichnung, Menge, Einheit, Betrag, ob der Betrag netto oder brutto ist, Steuersatz, Kostenart, Waldfläche, Abteilung, Maßnahme, Polter. Der Steuersatz wird nicht geraten. Bei Maßnahme wählen Sie die konkrete Leistung, zu der die Rechnung gehört, zum Beispiel Einschlag Nr. 7, Pflanzung Nr. …, Wegeinstandhaltung Nr. … oder Kalamität Nr. …. Nur so erkennt das Programm, dass Rechnung und Arbeitsnachweis dieselbe Leistung betreffen (siehe Mögliche Doppelzählungen).
  4. Speichern sichert den Entwurf; Prüfen und festschreiben schließt den Beleg ab. Fehlen Angaben, nennt die Prüfung sie. Ein Entwurf lässt sich mit Entwurf verwerfen entfernen. Eine Festschreibung lässt sich mit Festschreibung aufheben … lösen, solange der Beleg noch in keinem Büropaket steckt.
  5. Zahlungen tragen Sie mit Zahlung erfassen ein (Datum, Betrag, Zahlart Bank / Überweisung nur als Vermerk oder Bar, das im Kassenbuch bucht, Referenz).

Die Liste lässt sich nach Jahr und Bearbeitungsstand eingrenzen (Alle, Entwürfe, Offene Posten); die Summe der offenen Beträge steht daneben. Die Auswahl neben dem Upload bestimmt dagegen die Art des neuen Belegs. Mögliche Dubletten (gleiche Rechnungsnummer oder gleicher Betrag am selben Tag) werden angezeigt. Festgeschriebene Belege zählen als Kosten im Jahresabschluss.

Kassenbuch und Quittungen

  1. Kasse eröffnen: Datum und Anfangsbestand eintragen. Danach ist jede Buchung fortlaufend nummeriert und unveränderbar.
  2. Buchen: Gegenstand, Art (Einnahme oder Ausgabe), Datum, Betrag brutto, optional Steuersatz und Buchungstext (z. B. Brennholz Buche 4 rm an Meier). Der Bestand darf nie negativ werden; das Datum darf nicht vor dem letzten Eintrag oder Kassensturz liegen und nicht in der Zukunft.
  3. Storno: Gebuchte Einträge ändern Sie nicht, sondern nehmen sie per Storno zurück.
  4. Tag abschließen (Kassensturz): Bargeld zählen, gezählten Bestand eintragen. Eine Differenz wird als eigener Eintrag mit Grund gebucht; danach sind Buchungen bis einschließlich dieses Abschlussdatums gesperrt. Liegt der Abschluss auf heute, kann heute keine weitere Barbuchung mehr erfasst werden. Weichen Sie nicht auf ein Zukunftsdatum aus – das ist nicht zulässig; wie Sie in diesem Fall vorgehen, klären Sie mit Ihrem Steuerberater. Schließen Sie die Kasse deshalb erst, wenn der Tag wirklich abgeschlossen ist.
  5. Wählen Sie Jahr und Monat; PDF und CSV exportieren das Kassenbuch. Meldet die Prüfung Probleme, steht das oben.

Quittung ausstellen (im Kassenbuch): Datum, Käufer/Empfänger, Anschrift, Ware/Leistung, Menge, Einheit, Buchungsart (Brennholzverkauf bar, Holzverkauf bar, Holzrechtler-Gebühr, Sonstiges), Gesamtbetrag brutto und bei Bedarf Steuersatz. Die Quittung bucht die Einnahme im Kassenbuch und bekommt eine fortlaufende Nummer; sie ist als PDF abrufbar. Voraussetzung ist das gewählte Steuerverfahren. Eine freie Quittung ohne Holzrechtler (Altbestand) lässt sich in der Quittungsliste mit Holzrechtler zuordnen einem Holzrechtler-Konto zurechnen.

Holzrechtler-Abgaben

Der Abgabebeleg hält fest, welches Holz ein Holzrechtler bekommen hat: Datum, Holzrechtler, zugewiesener Polter, Menge, Einheit, Gebühr brutto, Zahlung (keine Gebühr / offen, bar (Kassenbuch), Bank) und Bemerkung. Abgabe erfassen (PDF öffnen) erzeugt den Beleg; bei Barzahlung entsteht der Kassenbucheintrag im selben Zug. Einen Beleg können Sie als PDF abrufen oder Stornieren.

Büropaket

Das Büropaket ist ein ZIP für Ihr Büro oder den Steuerberater: Kassenbuch (PDF und CSV), Belegliste, Positionen, Zahlungen, Quittungen, Abgaben, die Originalbelege unverändert und ein Manifest mit Prüfsummen. Es hat ein eigenes Format und ist kein DATEV-Format.

  1. Jahr wählen und Büropaket erzeugen. Vorher fragt das Programm nach: Die festgeschriebenen Belege des Jahres lassen sich danach nicht mehr entsperren.
  2. Die Datei wird heruntergeladen. Hinweise zu offenen Punkten (z. B. Entwürfe) oder zum Kassenbuch erscheinen darunter; eine Vorschau zeigt Belegkosten sowie Bar-Einnahmen und -Ausgaben.
  3. Unter Bisherige Pakete finden Sie früher erzeugte Pakete.

Der Reiter Steuer & Basis zeigt die Einstellung nur an; geändert wird sie unter Betrieb & Steuer.

Arbeit & Lohn

Reiter: Arbeitsnachweise, Arbeiter, Maschinen, Unternehmer, Sicherheit und Lohnabrechnung. Legen Sie zuerst Arbeiter, Maschinen und Unternehmer an.

Arbeiter, Maschinen, Unternehmer

  • Arbeiter: Name, Rolle, Beschäftigungsart (fest angestellt, Aushilfe/Minijob, kurzfristig Beschäftigter, Familien-AK, Selbstwerber), Lohnmodell (Stundenlohn, Akkord je fm oder Rm, je Stück, Tagessatz) mit den Sätzen, Zuschlag, Steuerklasse (nur für die Schätzung) und Qualifikationen mit Ablaufdatum (Motorsägenschein, Erste Hilfe, Seilwinde, Sachkunde). Abgelaufene Nachweise führen beim Erfassen zu einer Warnung und können den Abschluss eines Arbeitsnachweises sperren (siehe Arbeitsnachweise).
  • Maschinen: Bezeichnung, Art (Motorsäge, Rückeschlepper, Seilwinde, Harvester u. a.), interner Kostensatz und Verrechnungssatz je Stunde, Betriebsstunden, Kraftstoff, nächste Prüfung.
  • Unternehmer: Sätze je fm, Rm, Stunde, ha oder Stück sowie der Nachweis der Unterweisung und der Rettungskette. Diese Unternehmer-Stammdaten sind getrennt von den einzelnen Unterweisungen unter Sicherheit: Eine einzelne Unterweisung ersetzt die Nachweise des Unternehmers nicht automatisch.

Arbeitsnachweise

Pro Tag und Einsatz halten Sie fest, wer wo was gearbeitet hat, mit welcher Maschine, gegebenenfalls durch einen Unternehmer.

  1. + Arbeitsnachweis: Datum, Fläche/Abteilung, Maßnahme, Tätigkeit (Pflicht), ggf. Motorsägenarbeit. Bei Maßnahme wählen Sie die konkrete Maßnahme, getrennt nach Art: Durchforstung, Einschlag (Einschlag Nr. …), Pflanzung, Kulturpflege, Transport (Transport Nr. …), Wegeinstandhaltung, Kalamität. „Nur die Art (ohne Verknüpfung)“ ist ein Notbehelf: Ohne konkrete Maßnahme kann eine Rechnung derselben Leistung nicht erkannt werden.
  2. Mit + Person tragen Sie Arbeiter mit Abrechnungsart und Zeiten (Beginn, Ende, Pause) oder Menge ein, mit + Maschine Maschinen samt Stunden und Kraftstoff, mit + Unternehmerleistung die Leistung eines Unternehmers.
  3. Hinweise (z. B. fehlende Rettungspunkte oder abgelaufene Qualifikation) erscheinen vorab. Als Entwurf lässt sich der Nachweis trotz Warnung immer speichern. Beim Abschließen gilt: Motorsägenarbeit in Alleinarbeit sowie ein fehlender oder abgelaufener Motorsägenschein sperren den Abschluss, bis eine Freigabe dokumentiert ist (siehe Sicherheit).
  4. Abschließen oder Als Entwurf speichern. Beim Abschließen werden Sätze und Kosten festgehalten; eine spätere Satzänderung ändert alte Nachweise nicht.

Abgeschlossene Nachweise ändern Sie über Korrigieren oder nehmen sie mit Stornieren zurück; Entwürfe lassen sich bearbeiten oder verwerfen. Für jeden Nachweis gibt es das PDF Arbeitsauftrag mit Unterweisung. Die Kosten eines abgeschlossenen Nachweises zählen mit Lohn, Maschinen, Kraftstoff und Unternehmerleistung; eine Rechnung zur selben Maßnahme ersetzt nur die Unternehmerleistung.

Sicherheit

Hier legen Sie die Grundlagen der Arbeitssicherheit ab: Gefährdungsbeurteilung (Bezeichnung, Datum, Ablageort des unterschriebenen Dokuments), Rettungspunkte je Fläche (Name, Standort, Erreichbarkeit/Zufahrt) und Unterweisungen der Beteiligten (Person, Datum, Thema, durch wen). Fehlt etwas, warnt der Arbeitsnachweis; diese Warnungen sperren nie das Speichern.

Freigabe beim Abschluss
Fehlt bei Motorsägenarbeit die zweite Person (Alleinarbeit) oder ist der Motorsägenschein fehlend oder abgelaufen, erscheint beim Abschließen der Block Freigabe erforderlich. Der Abschluss geht erst, wenn Sie Ich gebe die Arbeit trotz der Warnungen frei ankreuzen, eine Begründung eintragen (mindestens 5 Zeichen, z. B. „Nachweis liegt vor, zweite Person erreichbar“) und optional den Namen des Freigebenden (leer = angemeldeter Nutzer). Datum und Uhrzeit setzt das System. Die Freigabe steht danach im Nachweis, in der Historie und im Arbeitsauftrag. Die Software stellt keine Arbeitssicherheit her – die Verantwortung liegt beim Betrieb.

Lohnabrechnung (Vorbereitung)

Keine fertige Lohnabrechnung
Die Lohnabrechnung ist eine Vorbereitung für Lohnbüro oder Steuerberater. Sie ist keine fertige Netto- oder Sozialversicherungsabrechnung. Grundlage sind nur abgeschlossene Arbeitsnachweise mit ihren festgehaltenen Sätzen. Netto-Werte sind eine Schätzung.
  • Lohnabrechnung (Entwurf): Monat wählen, je Arbeiter die Positionen und Beträge ansehen. Hinweise zu Minijob-Grenze und Mindestlohn (mit hinterlegtem Stand) werden angezeigt.
  • Unternehmer-Abrechnung: Leistungsnachweis zur Prüfung der Unternehmerrechnung: Unternehmer und Zeitraum wählen, Anzeigen. Mengen mal Sätze aus den abgeschlossenen Nachweisen.
  • Maschinenkosten: Betriebsstunden mal Kostensatz plus Kraftstoff, gruppiert nach Fläche oder Maßnahme, je Jahr.

Nachweise

Reiter: Zertifizierung, Meldungen, Kalamität § 34b, Betriebsbericht und CO₂ & Klima.

Zertifizierung

Interne Arbeitsunterlagen; Einträge hier ersetzen keine Zertifizierung durch eine Zertifizierungsstelle. Unterreiter Zertifikate (PEFC oder FSC, Nummer, Stelle, Status, Gültigkeit, Geltungsbereich), Audits (Art, Datum, Prüfer, Ergebnis, nächstes Audit, Auflagen), Checkliste (je Punkt offen, erfüllt oder teilweise; oben steht, wie viele erfüllt sind) und Lieferkette (CoC) (Nachweis zu einem Verkauf; Als zertifiziert gekennzeichnet nur ankreuzen, wenn ein gültiges Zertifikat vorliegt).

Meldungen

Meldungsentwürfe (Kalamität, Schadholz § 34b EStG, Hiebsmeldung, Waldschutz, Sonstige) mit Empfänger, Datum, Frist, geschätzter Menge, Aktenzeichen und Inhalt. Wichtig: Hier wird nichts gesendet. Sie speichern nur einen Entwurf, die Meldung an Forstbehörde oder Finanzamt reichen Sie selbst ein. Befall, Schätzmenge, tatsächliche Menge und zugehörige Verkäufe eines Schadjahres führen Sie unter Kalamität zusammen. Die Spalte Kalamität zeigt, ob der Entwurf mit einem Kalamitätsvorgang verknüpft ist; bei einem Entwurf der Art Kalamität legt Kalamität anlegen den Vorgang an und verknüpft beide.

Kalamität § 34b

Dieser Reiter zeigt die Aufstellung des gewählten Jahres: Mengen der ordentlichen und außerordentlichen Nutzung, Zahl der ausgeführten Verkäufe, Erlöse netto, Steuer und brutto, Anteil der Kalamität an der Gesamtnutzung, Kosten der Kalamität und die einzelnen Ereignisse mit Schätzung, Ist-Menge und Abweichung. Aufstellung als CSV lädt dieselben Zahlen. Anlegen, Verknüpfen der Einschläge und Polter und die Kennzeichnung der Verkäufe beschreibt der Abschnitt Kalamität (Schadholz) unter Pflege & Schutz. Die Aufstellung ist eine Zusammenstellung Ihrer Zahlen, keine steuerliche Anerkennung; stornierte Verkäufe sind ausgeschlossen.

Betriebsbericht

Jahresübersicht über Flächen, Bestand, Einschlag, Holzverkauf, Waldschutz, Pflanzung, Biotopbäume und Meldungen. Der Holzverkauf nennt ausgeführte Verkäufe mit Menge und Wert; stornierte und geplante Verkäufe stehen getrennt dahinter. Bei der Pflanzung unterscheidet der Bericht die tatsächlich bepflanzte Fläche von der ganzen Kulturabteilung. Jahr wählen, Drucken.

CO₂ & Klima

CO₂-Bilanz ist eine grobe Speicher- und Zuwachsschätzung aus Ihren Bestandsdaten; erfassen Sie zuerst unter Flächen die Bestände mit Vorrat, dann Neu berechnen. Ändern sich Flächen oder Bestände, zeigt die Ansicht bis zur Neuberechnung noch den alten Rechenstand. Sie ist keine Nettobilanz und keine Grundlage für Zertifikate. Klimaeignung nennt allgemeine Richtwerte je Baumart; sie ersetzen nicht die Abstimmung mit dem Revierförster.

Satellit

Der Bereich zeigt Sentinel-2-Satellitenbilder, die etwa alle fünf Tage aktualisiert werden. Wählen Sie eine Ebene, zum Beispiel NDVI (Vegetationsindex: kahl, Stress, vital), NDMI (Feuchte: trocken bis feucht), Aktuell (Foto), Radar oder Biomasse; unter der Auswahl stehen Beschreibung und Legende. Die Ebene liegt auf der Karte im Hintergrund (links oben steht die Auswahl); beim Wechsel in einen anderen Bereich wird sie wieder entfernt. Welche Ebenen angeboten werden, hängt von Ihrem Zugang ab. Das ? oben rechts auf dem Bild öffnet diesen Abschnitt.

Wildkamera24 Bedienungsanleitung — Stand: Oktober 2026

← Zurück zur App · Impressum · Datenschutz

📝